Wir betrachten jeweils Grenzwerte für x →∞. Für die betrachteten Funktionen f und g gilt
jeweils limx→∞f(x) = ∞ und limx→∞g(x) = 0.
(a)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x2 und g : ℝ∖{0}→ ℝ,x↦ gilt:
(b)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x2 und g : ℝ∖{0}→ ℝ,x↦− gilt:
(c)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x und g : ℝ∖{0}→ ℝ,x↦ gilt:
(d)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x2 und g : ℝ∖{0}→ ℝ,x↦ gilt:
(e)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦−x und g : ℝ∖{0}→ ℝ,x↦ gilt:
2.
Wir betrachten jeweils Grenzwerte für x →∞. Die betrachteten Funktionen f und g haben für
x →∞ jeweils einen uneigentlichen Grenzwert. Genauer gesagt, gilt limx→∞f(x) = ∞. Zudem ist
entweder limx→∞g(x) = ∞ oder limx→∞g(x) = −∞.
(a)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x2 und g : ℝ → ℝ,x↦x gilt:
(b)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦−x2 und g : ℝ → ℝ,x↦x gilt:
(c)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x und g : ℝ → ℝ,x↦x2 gilt:
(d)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦π ⋅x und g : ℝ → ℝ,x↦−x gilt:
3.
Wir betrachten jeweils Grenzwerte für x → 2. Denke dir selbst Funktionen f und g aus, die für
x → a gegen 0 konvergieren. Dabei soll jeweils eine der folgenden Bedingungen erfüllt
sein:
(a)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦x−2 und g : ℝ → ℝ,x↦(x−2)3 gilt:
(b)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦−(x−2) und g : ℝ → ℝ,x↦(x−2)3 gilt:
(c)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦(x−2)2 und g : ℝ → ℝ,x↦x−2 gilt:
(d)
Für die Funktionen f : ℝ → ℝ,x↦π ⋅(x−2) und g : ℝ → ℝ,x↦−(x−2)
gilt: