[nächste Seite] [vorherige Seite] [Ende der vorherigen Seite] [Ende dieser Seite] [übergeordnete Seite]
10.1.18 Definition. Es seien f : Df → ℝ und g : Dg → ℝ Funktionen. Des Weiteren sei für jedes a ∈ Df der Funktionswert f(a) ein Element von Dg. Dann ist g(f(a)) für jedes a ∈ Df definiert, sodass wir die Funktion
Da Definitions- und Zielbereich beider Funktionen jeweils ganz ℝ sind, können wir sowohl die Verkettung g∘f als auch die Verkettung f ∘g bilden. Diese müssen aber nicht notwendigerweise übereinstimmen. Davon wollen wir uns nun überzeugen. Für g∘f gilt:
Da der Definitionsbereich von f den Zielbereich von g vollständig enthält (beide sind gleich ℝ), können wir die Verknüpfung
existiert weder die Komposition g∘f noch f ∘g, denn
Wir können die Definitionsbereiche der beiden Funktionen aber so einschränken, dass beide Kompositionen existieren. Denn es gilt:
Betrachten wir also die eingeschränkten Funktionen
so existieren sowohl g∘f als auch f∘g.
10.1.20 Satz. Es seien f : Df → ℝ und g : Dg → ℝ Funktionen. Des Weiteren sei für jedes a ∈ Df der Funktionswert f(a) ein Element von Dg. Dann gilt: Ist f stetig in a ∈ Df und g stetig in f(a), dann ist auch g∘f stetig in a.