13.1.4 Zu Abschnitt 9.4  Beschränktheit

40 Lösung (zu Aufgabe 9.4.6).

1.
Die Folge (an)n∈ℕ mit ...
an = 3n+ 2          ist nach unten, aber nicht nach oben beschränkt
    n   √--
an =--−  5          ist nach unten, aber nicht nach oben beschränkt
    4
an = 2n             ist nach unten, aber nicht nach oben beschränkt

an = 2−n            ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt

an = (− 2 )n         ist weder nach unten, noch nach oben beschränkt

an = − 2n           ist nach oben, aber nicht nach unten beschränkt
    √ --
an = n2             ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt

an = 2+ 1-          ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt
        n
a = 3−  1-          ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt
 n      n

an = sin(n)          ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt
              n
an = − 3n+ (− 1) ⋅n ist nach oben, aber nicht nach unten beschränkt
    n-+-1
an =  n             ist sowohl nach oben, als auch nach unten beschränkt
2.
Wir sollen uns nun selbst einige Beispiele ausdenken. Die Folge (an)n∈ℕ mit ...
(a)
an = −n ist nach oben, aber nicht nach unten beschränkt. In der Tat ist −n ≤−1 für alle n ≥ 1, sodass −1 eine obere Schranke ist. Da wir n beliebig hoch wählen können, finden wir für jede beliebige Zahl s ∈ ℝ einen Index n mit an = −n < s. Also kann (an) keine untere Schranke haben.
(b)
an = n2 ist nach unten, aber nicht nach oben beschränkt. Genauer gesagt, ist 1 eine untere Schranke, da für alle n ≥ 1 auch n2 ≥ 1 ist. Ist S ∈ ℝ, so können wir den Index n so hoch wählen, dass an = n2 > S. (Beispielsweise kann man n als die aufgerundete Wurzel aus S wählen.) Daher kann (an) keine obere Schranke haben.
(c)
an = (−1)n ist sowohl nach unten, als auch nach oben beschränkt: die Folgenglieder springen zwischen 1 und −1 hin und her. Also sind alle Glieder ≤ 1 und ≥−1. Demnach ist 1 eine obere und −1 eine untere Schranke.
(d)
an = (−1)n ⋅n ist weder nach unten, noch nach oben beschränkt. Dies können wir leichter einsehen, wenn wir die Berechnungsvorschrift der Folge anders aufschreiben. Es gilt:
     (
     |{  n  falls n gerade
an =
     |(− n  falls n ungerade
Um über eine vorgegebene Zahl S∈ ℕ hinauszugehen, können wir uns ein gerades n wählen, das groß genug ist. Um eine vorgegebene Zahl s ∈ ℕ zu unterschreiten, können wir uns ein ungerades n wählen, das groß genug ist.
3.
Wir betrachten die Folge (an)n∈ℕ mit ...
(a)
an = n+1-
 n. Es gilt:
       n+ 1     n   1        1
an  =  --n-- =  n-+ n- =  1+ n-
Zudem gilt für alle n ∈ ℕ:
1  ≤  1+  1-≤  2
          n
Also ist die Folge beschränkt.
(b)
an = -3n-
2n+1. Für alle n ∈ ℕ sind der Zähler (3n) und der Nenner (2n+1) jeweils > 0. Für n ∈ ℕ gilt daher folgende Abschätzung:
        3n      3n      3
0  <  ------ <  --- =   --
      2n+ 1     2n      2
Also ist die Folge beschränkt.
(c)
an = 375nn−+11-. Für alle n ∈ ℕ sind der Zähler (35n− 1) und der Nenner (7n + 1) jeweils > 0. Für n ∈ ℕ gilt daher folgende Abschätzung:
      35n − 1      35n      35n     35
0  <  -7n+-1- <   7n+-1- <  -7n- =  -7- =  5
Also ist (an) beschränkt.
(d)
an =  2
2nn−25-. Es gilt:
a   =  2n2−-5- =  2n2 − 5-  =  2− -5
 n       n2        n2   n2        n2
Zudem gilt für alle n ∈ ℕ:
− 3 ≤  2 − 5-  <  2
           n2
Insbesondere ist (an) beschränkt.
(e)
an = 4n22−3-
3n+2. Für alle n ∈ ℕ sind der Zähler (4n2 − 3) und der Nenner (3n2 + 2) jeweils > 0. Für n ∈ ℕ gilt daher folgende Abschätzung:
        2           2         2
0 <  4n--−-3 <   -4n---- <  4n-  =  4-
     3n2 + 2     3n2+ 2     3n2     3
Also ist die Folge beschränkt.
(f)
an = 2n+3−5
2n−1+3. Für alle n ∈ ℕ sind der Zähler (2n+3 −5) und der Nenner (2n−1 +3) jeweils > 0. Für n ∈ ℕ gilt daher folgende Abschätzung:
      2n+3− 5       2n+3      2n+3     2n−1+4        2n−1
0  <  -n−1---- <  -n−1---- <  --n−1  =  --n−1-  =  24⋅-n−1 =  24 =  16
      2   + 3     2   + 3     2         2            2
Insbesondere ist die betrachtete Folge beschränkt.
(g)
an = 2n5n−+71-. Hier haben wir das Problem, dass der Zähler (2n−7) für n≤ 3 negativ ist. Wir betrachten daher erst den Fall n ≥ 4: hier sind sowohl Zähler, als auch Nenner > 0. Daher gilt für n ≥ 4 die Abschätzung
0 <   2n−-7- <  --2n-- <   2n-=   2-
      5n+ 1     5n +1      5n     5
Den Fall n ≤ 3 betrachten wir nun gesondert, indem wir die relevanten Folgenglieder einfach explizit ausrechnen:
pict

Also ist a1 das kleinste Glied der Folge. Insgesamt gilt daher

 5-           2-
−6  ≤  an  <  5
für alle n ∈ ℕ. Das heißt, die Folge ist beschränkt.
(h)
an = 2n+3-
2n−5. Bei dieser Folge ist der Nenner (2n−5) für n ≤ 2 negativ. Wir betrachten daher wieder zwei Fälle. Zuerst handeln wir den Fall n ≥ 3 ab: hier sind sowohl Zähler, als auch Nenner > 0. Daher gilt für n ≥ 3 die Abschätzung
      2n+ 3       2n       2n
0  <  2n−-5- <  2n-−-5 <   2n- =  1
Für den Fall n ≤ 2 berechnen wir die relevanten Folgenglieder wieder explizit:
pict

Also ist a2 das kleinste Glied der Folge. Insgesamt gilt daher

− 7≤ an < 1
für alle n ∈ ℕ. Insbesondere ist (an) beschränkt.
4.
Es sei (an)n∈ℕ eine arithmetische Folge mit Differenz d. Das heißt, es gilt die direkte Berechnungsvorschrift
an = a1+ (n− 1)⋅d
Daraus ergibt sich:
  • Ist d > 0, so gilt a1 ≤ a1 + (n− 1) ⋅d = an für alle n ∈ ℕ. Das heißt, die Folge ist durch ihr Anfangsglied nach unten beschränkt. Sie ist aber nicht nach oben beschränkt, denn um eine gegebene Zahl S ∈ ℝ zu überschreiten, müssen wir den Index n nur groß genug wählen.
  • Ist d = 0, so gilt an = a1 +(n−1)⋅d = a1 +0 = a1. Das heißt, (an) ist konstant und damit beschränkt.
  • Ist d < 0, so gilt a1 ≥ a1 + (n− 1) ⋅d = an für alle n ∈ ℕ. Das heißt, die Folge ist durch ihr Anfangsglied nach oben beschränkt. Sie ist aber nicht nach unten beschränkt, denn um eine gegebene Zahl s ∈ ℝ zu unterschreiten, müssen wir den Index n nur groß genug wählen.
5.
Es sei (an)n∈ℕ eine geometrische Folge mit Anfangsglied a > 0 und Quotient q > 0. Das heißt, es gilt die direkte Berechnungsvorschrift
an = a⋅qn−1
Daraus ergibt sich:

Zeige, dass die folgenden Aussagen gelten:

  • Ist q > 1, so ist qn−1 ≥ 1 für alle n ∈ ℕ. Daraus folgt, dass an = a⋅qn−1 ≥ a⋅1 = a. Also ist die Folge (an) durch a nach unten beschrankt. Sie ist aber nicht nach oben beschränkt, da qn−1 für ausreichend große n beliebig groß wird.
  • Ist 0 < q ≤ 1, so ist für alle n ∈ ℕ auch 0 < qn−1 ≤ 1. Daraus folgt für alle n ∈ ℕ: 0 < a⋅qn−1 ≤ a. Also ist die Folge beschränkt.
6.
Wir betrachten wieder die Folge (an)n∈ℕ , mit
pict

aus Aufgabe 9.3.4. Dort haben wir gezeigt, dass (an)n∈ℕ streng monoton wachsend ist. Wir wollen nun zeigen, dass die Folge beschränkt ist.

(a)
Da (an)n∈ℕ streng monoton wächst, gilt a1 < an für alle n ≥ 2. Demnach gilt für alle n ∈ ℕ:
1 = a1 ≤ an
Das heißt, 1 ist eine untere Schranke von (an)n∈ℕ.
(b)
Wir zeigen, dass für alle n ≥ 2 gilt: wenn an−1 < 9, dann ist auch an < 9.
pict
(c)
Da a1 = 1 < 9, können wir aus (b) folgern, dass an < 9 für alle n ∈ ℕ. Also ist 9 eine obere Schranke von (an).

Was ist nun, wenn wir ein anderes Anfangsglied wählen? Aus Aufgabe 9.3.4 wissen wir bereits, dass die Folge (an)n∈ℕ konstant ist, wenn sie mit a1 = 9 beginnt. Insbesondere ist die Folge dann beschränkt: 9 ist sowohl eine untere, als auch eine obere Schranke.

In Aufgabe 9.3.4 haben wir außerdem gezeigt, dass (an)n∈ℕ streng monoton fällt, wenn wir a1 = 16 wählen. Wir gehen nun analog zum Fall a1 = 1 vor, um zu zeigen, dass die Folge dann auch beschränkt ist:

  • Da (an)n∈ℕ streng monoton fällt, gilt a1 > an für alle n ≥ 2. Demnach gilt für alle n ∈ ℕ:
    16=  a1 ≥ an
    Das heißt, 16 ist eine obere Schranke von (an)n∈ℕ.
  • Wir zeigen, dass für alle n ≥ 2 gilt: wenn an−1 > 9, dann ist auch an > 9.
    pict
  • Es folgt, dass an > 9 für alle n ∈ ℕ. Also ist 9 eine untere Schranke von (an).