10.2.3 Einseitige Grenzwerte

10.2.13 Definition (Einseitige Grenzwerte). Es seien f : D → ℝ eine Funktion und a ∈ ℝ eine reelle Zahl. Dann schreiben wir

  +
D a := {x ∈D |x > a}
für die Menge aller Zahlen, auf denen f definiert ist und die gleichzeitig > a sind. Lässt sich a als Grenzwert einer Folge in Da+ darstellen, so schreiben wir
 lim  f(x):=  c,  mit c∈ ℝ oder c = ±∞
x→a+
falls für jede Folge (xn) ⊆ Da+ die gegen a konvergiert gilt:
lim f (xn)=  c
n→∞
In diesem Fall nennen wir c den rechtsseitigen Grenzwert von f in a. Wir bezeichnen ihn als uneigentlich, falls c = ∞ oder c = −∞.

Analog definiert man den linksseitigen Grenzwert von f in a. Dazu müssen wir oben einfach nur Da+ durch Da := {x ∈ D∣x < a} ersetzen und schreiben dann limx→af(x) := c.

10.2.14 Bemerkung. Es sei f : D → ℝ eine Funktion und a ∈ D. Existieren rechtsseitiger und linksseitiger Grenzwert von f in a, so ist f genau dann stetig in a, wenn rechts- und linksseitiger Grenzwert mit dem Funktionswert f(a) übereinstimmen.